EINE OBJEKTIV-RECHTLICHE GEWÄHRLEISTUNG DER RUNDFUNKFREIHEIT IN DER EUROPÄISCHEN UNION?
Der Rundfunk übernimmt als „Medium
und Faktor“ der öffentlichen Meinungsbildung eine tragende Rolle.
Verfassungsgerichte in Europa betonen, dass ein freier Rundfunk eine der
Grundvoraussetzungen des demokratischen Systems darstellt. Um diese zu sichern,
werden Freiheiten im Bereich des Rundfunks häufig funktional mit Blick auf
dieses Ziel konzipiert. Der Staat muss die Ausübung der Freiheit durch geeignete
einfachgesetzliche Ausgestaltung sichern und die Meinungsvielfalt gewährleisten.
Die Maßnahmen, mit denen er dies tut, greifen potenziell in die
Dienstleistungsfreiheit ein oder stellen rechtfertigungsbedürftige Beihilfen
dar. Niels Lutzhöft löst solche diagonalen Kollisionen mittels eines
grundrechtlichen Ansatzes unmittelbar auf EU-Ebene auf und macht die
Besonderheiten des Rundfunks unionsrechtlich greifbar. Ein objektiv-rechtlicher
Schutz der Rundfunkfreiheit im Unionsrecht balanciert die abwehrrechtlich
ausgerichteten Tatbestände auf der Ebene der EU-Verträge aus und verschafft der
kulturellen Aufgabe des Rundfunks als negativer Grenze einen unionsrechtlichen
Achtungsanspruch.
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